Publikationen
Stellungnahme

Zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Bekämpfung von Zwangsverheiratungen“

(19. Juni 2006)

Der Staat ist menschenrechtlich verpflichtet, Schutz vor Zwangsverheiratungen zu leisten und Maßnahmen zur Überwindung von Zwangsheiraten bzw. zur Verbesserung der Situation der Betroffenen zu ergreifen. Aus menschenrechtlicher Sicht sind dabei insbesondere solche Maßnahmen geboten, die auf ein „Empowerment“ der Betroffen abzielen, indem sie ihre Handlungsoptionen – einschließlich ihrer Ausstiegsoptionen aus einer erzwungenen Ehe – erweitern.

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Autor*in: Heiner Bielefeldt
Themen: Asyl und Migration, Menschenrechte von Frauen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 355 KB)
Seiten: 5
Erschienen: 06/2006

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