Der Staat ist menschenrechtlich verpflichtet, Schutz vor Zwangsverheiratungen zu leisten und Maßnahmen zur Überwindung von Zwangsheiraten bzw. zur Verbesserung der Situation der Betroffenen zu ergreifen. Aus menschenrechtlicher Sicht sind dabei insbesondere solche Maßnahmen geboten, die auf ein „Empowerment“ der Betroffen abzielen, indem sie ihre Handlungsoptionen – einschließlich ihrer Ausstiegsoptionen aus einer erzwungenen Ehe – erweitern.