Das Institut nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stellung.
Die anstehende Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils ebenso berücksichtigen wie die einschlägigen völkerrechtlichen Vorgaben, die sich insbesondere aus dem Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie der Europaratskonvention gegen Menschenhandel ergeben.