Mit der vorliegenden Stellungnahme konzentriert sich das Institut wegen der äußerst kurzen Frist zur Stellungnahme auf einige wesentliche Aspekte in der Kommentierung des Gesetzentwurfs.
Die Einordnung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist aus menschen-und flüchtlingsrechtlicher Perspektive zurückzuweisen.