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Stellungnahme

Zum Referentenentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten“

Mit der vorliegenden Stellungnahme konzentriert sich das Institut wegen der äußerst kurzen Frist  zur Stellungnahme auf einige wesentliche Aspekte in der Kommentierung des Gesetzentwurfs.

Die Einordnung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist aus menschen-und flüchtlingsrechtlicher Perspektive zurückzuweisen.

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Autor*in: Hendrik Cremer
Themen: Asyl und Migration
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 95 KB)
Seiten: 4
Erschienen: 02/2016

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