Mit der vorliegenden Stellungnahme konzentriert sich das Institut neben dem europarechtlichen Umsetzungsbedarf auf die grundgesetzlich und völkerrechtlich verbürgten Menschenrechte, die Relevanz für die menschenrechtskonforme Umsetzung der EU-Richtlinien zur Anpassung der Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex, und nimmt damit seine Brückenfunktion zwischen internationalem und nationalem Menschenrechtsschutz wahr. Die Stellungnahme beschränkt sich auf ausgewählte Fragen.