Das Institut begrüßt, dass mit dem Umsetzungsgesetz einige Lücken im Ausländerrecht, wie der Schutz der Opfer von Gewalthandlungen, geschlossen werden. Das DIMR hat allerdings bezüglich einiger Vorschläge erhebliche Bedenken. Im Folgenden werden Änderungsvorschläge gemacht, die im Entwurf der Bundesregierung noch berücksichtigt werden sollten.