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Stellungnahme

Zum Antrag „Von Gewalt betroffene Frauen nicht vor verschlossener Tür stehen lassen – Frauenhäuser stärken, Rechtsanspruch schaffen“

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 18/829, Öffentliche Anhörung des niedersächsischen Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16. August 2018

Das Institut hat in seiner Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an den niedersächsischen Landtag vor dem Hintergrund der Istanbul-Konvention u. a. Ausführungen zum Rechtsanspruch auf Unterbringung in einer Schutzeinrichtung sowie einem landesweiten Aktionsprogramm zur Umsetzung der Konvention in Niedersachsen gemacht.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Menschenrechte von Frauen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 197 KB)
Seiten: 9
Erschienen: 12/2018

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