Nach der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom 23. Februar 2012 („Hirsi und andere gegen Italien“) müssen der europäische Flüchtlingsschutz neu geregelt und die menschenrechtlichen Verpflichtungen stärker beachtet werden. Auch Deutschland steht in der Verantwortung und muss Konsequenzen ziehen. Das aktuell 1/2012 enthält entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung, die insbesondere den laufenden Rechtssetzungsprozess auf EU-Ebene betreffen, die EU-Außenbeziehungen zu Drittstaaten und die Beteiligung Deutschlands an Frontex-Einsätzen.