Am 20. Juni 2012, dem Internationalen Tag der Gelfüchteten, verhandelte das Bundesverfassungsgericht zwei Vorlageverfahren deutscher Sozialgerichte zur Verfassungsmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in diesem Verfahren Stellung genommen. Angesichts der Grund- und Menschenrechtswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes ist eine umfassende Neuregelung der sozialen Grundsicherung für die betroffenen Gruppen wie Asylbewerber, Geduldete, Bürgerkriegsflüchtlinge und teilweise auch Menschen mit einem humanitären Bleiberecht erforderlich. Mit dem aktuell 03/2012 werden die wesentlichen Ergebnisse der Stellungnahme zusammengefasst.