Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit an Menschenrechten orientieren
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Meldung
Das Institut begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Wohnungslosigkeit. Damit greift die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf und geht einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden nationalen Strategie zur Vermeidung und Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030. Kürzlich hatte auch die Menschenrechtskommissarin des Europarates Deutschland aufgefordert, zügig einen entsprechenden Aktionsplan zu verabschieden.
Über den Entwurf
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 04. März 2024 einen ersten Referentenentwurf vorgelegt. Der Entwurf enthält ein gemeinsames Werteverständnis, eine Ist-Analyse zu Rahmenbedingungen und Herausforderungen, neun Leitlinien (an denen sich die Umsetzung des NAP orientieren soll), Erläuterungen zum weiteren Prozess sowie Maßnahmen der beteiligten Akteure. Das Institut hat zu dem Referentenentwurf Stellung genommen.
Vulnerable Gruppen angemessen berücksichtigen
Das Institut begrüßt, dass der Referentenentwurf eine umfassende Ist-Analyse enthält, etwa zu Umfang und Ursachen von Wohnungslosigkeit; ebenso, dass Bedarfe von wohnungslosen Menschen in den Blick genommen werden, die nochmal in einer besonders vulnerablen Situation sind. Bezüglich letzterem fordert das Institut, dass sich die Ist-Analyse in entsprechenden Maßnahmen niederschlägt, etwa in Bezug auf die Situation von wohnungslosen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie von wohnungslosen, gewaltbetroffenen Frauen. Auch sollte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu obdachlosen EU-Bürger*innen schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen.
Mindeststandards für Notunterkünfte verabschieden
Das Institut macht in seiner Stellungnahme außerdem Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Prävention von Wohnungslosigkeit sowie zu Notunterkünften für wohnungslose Menschen. Das Institut begrüßt, dass sich das Bauministerium verpflichtet hat, Empfehlungen für Standards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung zu formulieren. Diese müssen zwingend über bauliche Ausgestaltung und Ausstattung hinausgehen und auch Aspekte wie die Berücksichtigung besonderer Bedarfe, Gewaltschutz, angemessener Standort und Beschwerdemöglichkeiten beinhalten.
Zielgenaue Maßnahmen, unabhängige Evaluation
Das Institut bedauert, dass die meisten Maßnahmen nicht spezifisch genug benannt sind. Somit bleibt unklar, was jeweils zu erwarten ist und woran sich der Erfolg jeweils misst. Ebenfalls bedauerlich ist, dass bisher keine unabhängige Evaluation des Aktionsplans vorgesehen ist. In beiden Punkten besteht Nachbesserungsbedarf.
Länder und Kommunen einbinden, wohnungslose Menschen beteiligen
Der Aktionsplan muss in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Nur so kann das Ziel erreicht werden, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Das Institut empfiehlt die Schaffung eines ständigen Gremiums zwischen Bund und Ländern (zum Beispiel in Form einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe) mit dem Ziel, alle Bundesländer an der Umsetzung des Aktionsplans zu beteiligen. Für den Erfolg ist es unabdingbar, dass der Aktionsplan gemeinsam mit (ehemals) wohnungslosen Menschen und eng an ihren Bedürfnissen orientiert entwickelt wird.
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