„Menschenrechtsverletzungen im UN-Sicherheitsrat diskutieren“
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Meldung
Publikation „Der UN-Sicherheitsrat und der Schutz der Menschenrechte“ erschienen
Im Juli 2020 übernimmt Deutschland die Präsidentschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, zum zweiten Mal während seiner aktuellen nichtständigen Mitgliedschaft. Ein Kernanliegen der Bundesregierung ist es, den Menschenrechtsschutz stärker in der Arbeit des Sicherheitsrates zu verankern.
In einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) werden die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und die Entscheidungsprozesse im UN-Sicherheitsrat erörtert. Die beiden Autor_innen der Analyse, Beate Rudolf, Direktorin des Instituts für Menschenrechte, und Lisa Heemann, Generalsekretärin der DGVN, zeichnen die Entwicklungen der letzten Jahre in der Arbeit des Sicherheitsrates nach. Sie plädieren dafür, den Schutz von Menschenrechten als unabdingbar für ein nachhaltiges Krisen- und Konfliktmanagement zu begreifen.
Menschenrechtsverletzungen sollten daher, auch um Konflikten vorzubeugen, viel mehr im UN-Sicherheitsrat diskutiert werden. Die Expertise zivilgesellschaftlicher Akteure und Nationaler Menschenrechtsinstitutionen könnte dabei wichtige Impulse setzen, so Rudolf und Heemann.
Am 5. Mai um 18:00 Uhr diskutierten die beiden Autor_innen der Analyse mit der Referatsleiterin für den Sicherheitsrat im Auswärtigen Amt, Katharina Ahrendts, über den Menschenrechtsschutz im UN-Sicherheitsrat und die Prioritäten, die Deutschland während des Vorsitzes setzen will. Der etwa 60-minütige Webtalk ist auf Youtube abrufbar.
Mitschnitt des Webtalks vom 5. Mai 2020
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