Durchsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten in Deutschland gestärkt
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich der gestrigen Verabschiedung des Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) durch den Deutschen Bundestag erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt hat der Bundestag die Durchsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten in Deutschland gestärkt. Mit dem Fakultativprotokoll wird in Deutschland ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt, das Einzelpersonen und Gruppen die Möglichkeit eröffnet, sich vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über die Verletzung ihrer Rechte zu beschweren. Das betrifft beispielsweise das Recht auf Gesundheit, auf Wohnen, auf soziale Sicherung oder auf Bildung. Für alle anderen UN-Menschenrechtsabkommen, denen Deutschland beigetreten war, hatte die Bundesregierung solche Individualbeschwerdeverfahren bereits akzeptiert. Dass nun auch die Verletzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten vor den zuständigen UN-Ausschuss gebracht werden kann, schließt eine Lücke im Menschenrechtsschutz und trägt zur Gleichwertigkeit der verschiedenen Menschenrechte bei.
Wir bedauern jedoch, dass Bundesregierung und Bundestag sich dagegen entschieden haben, den weiteren Kontrollmechanismen des Fakultativprotokolls, also dem Staatenbeschwerdeverfahren und dem Untersuchungsverfahren, beizutreten.“
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