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Ausschussmitglieder begrüßen kritischen Blick des Instituts

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· Meldung

Am 15. Mai 2019 stellte sich das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Öffentlichen Anhörung den Fragen der Mitglieder des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Thema waren die Menschenrechtsberichte 2017 und 2018 sowie die Jahresberichte 2016 und 2017. Die Arbeit des Instituts sowie die Berichte stießen mehrheitlich auf positive Resonanz. Die Parlamentarier_innen würdigten den kritischen Blick des Instituts, der zur nötigen Selbstkritik in Deutschland auffordere.

Die Abgeordneten diskutierten vor allem die Ausbeutung von Arbeitsmigrant_innen, die Vermeidung von Zwang in der Psychiatrie, die Rechte von Geflüchteten und ihren Kindern in Gemeinschaftsunterkünften sowie die Bedrohung internationaler Menschenrechtsinstitutionen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Abs. 5 DIMRG (Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16.07.2015) jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Dabei geht es um die Bewertung der Menschenrechtslage im eigenen Land. Eine solche Bewertung soll dazu beitragen, die Menschenrechte aller Menschen in Deutschland zu verwirklichen.

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