Die Menschenrechtsdimension ist bei UN-Friedensmissionen nicht leicht erschließbar, weil sie ein Instrument des UN-Sicherheitsrates und nicht des Menschenrechtsrates sind. In der Stellungnahme, verfasst für die Anhörung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema „UN-mandatierte Friedensmissionen und Menschenrechte“ am 24. Oktober 2012, geht es vor allem um Fragen der Menschenrechtsdimension.