„UN-Resolution stärkt die Arbeit von NMRI auf nationaler und internationaler Ebene“
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Meldung
Am 18. Dezember verabschiedete die UN-Generalversammlung einstimmig die aktuelle Resolution zu Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). „Die UN-Resolution stärkt die Arbeit von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen auf nationaler und internationaler Ebene“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Verabschiedung. Die Resolution war bereits im 3. Ausschuss der UN-Generalversammlung, dem Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen, verhandelt und verabschiedet worden.
Die Resolution ruft Staaten dazu auf, Nationale Menschenrechtsinstitutionen entsprechend den Pariser Prinzipien zu etablieren. Sie würdigt den wichtigen Beitrag, den NMRI für die Arbeit der Vereinten Nationen und das internationale Menschenrechtsschutzsystem leisten und ruft den UN-Generalsekretär dazu auf, die Zusammenarbeit mit GANHRI, dem internationalen Dachverband der NMRI, zu stärken. Schließlich verurteilt die Resolution erneut jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen NMRI und Menschenrechtsverteidiger_innen für ihre Arbeit.
Die Resolutionsinitiative in der UN-Generalversammlung wird alle zwei Jahre von Deutschland als Hauptsponsor eingebracht und verhandelt. Trotz verschiedener Versuche, die Resolution zu schwächen, fanden sich auch in diesem Jahr mehr als 85 Staaten, die als Co-Sponsoren die Resolution mit einbrachten. „Besonders erfreulich ist, dass es Deutschland mit Unterstützung zahlreicher NMRI weltweit gelang, dass die Resolution im Konsens angenommen wurde“, so Rudolf weiter.
Die Resolution ist die Grundlage für die Mitwirkungsrechte von NMRI auf internationaler Ebene, wie beispielsweise ihre Teilnahme und Beiträge zum UN-Menschenrechtsrat und anderen UN-Menschenrechtsgremien. Für viele NMRI ist sie eine wichtige Unterstützung bei staatlichen Repressalien oder bei unzureichendem Schutz durch den Staat.
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