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Für eine Kultur der Menschenrechte

· Pressemitteilung

Deutscher Kulturrat, Initiative kulturelle Integration und Deutsches Institut für Menschenrechte würdigen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit Festakt

Berlin. Am 10. Dezember 1948 – vor fast 70 Jahren – verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Wertefundament unserer Weltgemeinschaft und Initialzündung für weltweit rechtsgültige Menschenrechte. Dieses Jubiläum ist Anlass und Ausgangspunkt der Zusammenarbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte, des Deutschen Kulturrates und der Initiative kulturelle Integration.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Kulturrat und die Initiative kulturelle Integration luden zur Festveranstaltung „Für eine Kultur der Menschenrechte“ am 22. November in die Französische Friedrichstadtkirche in Berlin ein.

Zentrale Fragen waren: Welche Rolle spielen die Menschenrechte im und für den Kulturbereich? Wie können sie im Kulturbereich gestärkt werden? Haben Kulturschaffende angesichts der aktuellen Herausforderungen eine besondere Verantwortung für den Einsatz für Menschenrechte?

Das Programm begann mit der Begrüßung von Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates. Es folgte eine Festrede von Monika Grütters MdB, Staatsministerin für Kultur und Medien. Im Anschluss diskutierten Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Dalia Grinfeld, Präsidentin der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Olaf Zimmermann, Sprecher der Initiative kulturelle Integration und Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates.

Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates, sagte: „Es gibt keine Menschen erster und zweiter Klasse. Punkt! Angesichts mitunter geführter politischer Debatten in Deutschland ist es notwendig, dieses klar zu stellen. Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig multilaterale Abkommen sind. Es kann und darf in der globalen Welt nicht darum gehen, wie sich jeder selbst der Nächste ist, sondern wie gemeinsam für die Rechte aller Menschen eingetreten werden kann.“

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte: „Kunst, Kultureinrichtungen und Medien können in besonderer Weise dazu beitragen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ihre zivilisatorische Wirkung auch in der kleinen Welt des einzelnen entfaltet. Wir brauchen dafür die Vielstimmigkeit unabhängiger und kritischer Medien, wir brauchen die Lehren aus der Aufarbeitung unserer Vergangenheit, wir brauchen die Phantasie und auch den Widerspruchsgeist der Kunst – und eine Kultur- und Medienpolitik, die dafür Raum und Rahmenbedingungen schafft. Ob Literatur, Theater, bildende Kunst, Musik, Tanz oder Film, ob in Museen und Gedenkstätten, Projekten und Initiativen: Kunst und Kultureinrichtungen können Verbindendes sichtbar machen, wo das Trennende die Wahrnehmung beherrscht, sie können Perspektiven verschieben und Vorstellungsräume erweitern – und damit auch das Bewusstsein für Grausamkeit und Gewalt, für Unterdrückung und Diskriminierung.“

Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, betonte: „Eine Kultur der Menschenrechte braucht engagierte Menschen, die vom Staat die Beachtung der Menschenrechte einfordern und diese selbst im Alltag leben. Respekt vor dem Anderen, Anerkennung der gleichen Würde und Rechte aller Menschen, Bereitschaft zum unvoreingenommenen Meinungsaustausch – all das macht eine Kultur der Menschenrechte aus und sichert das friedliche Miteinander in einer Gesellschaft. Kunst und Kultur öffnen hierfür Räume. Im besten Fall lassen sie Menschen ihre individuelle Würde erfahren und stärken die Bereitschaft zum solidarischen Einsatz für die Rechte anderer.“

Olaf Zimmermann, Sprecher der Initiative kulturelle Integration, erklärte: „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kein Poesiealbum. Sie ist eine Verpflichtung und ihre Umsetzung verlangt Anstrengungen. Sie ist kein völkerrechtlicher Vertrag und daher leider nicht individuell einklagbar, aber sie entfaltet eine universelle zivilisatorische Wirkung. Sie gehört zum Besten, was wir Menschen uns als Menschen zugestehen.“

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