Die Verfolgung von Lesben, Schwulen, queeren, intergeschlechtlichen und trans Menschen anerkennen und ihre Rechte heute sichern
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau gedenken wir aller Opfer des Nationalsozialismus. Jüdische Menschen, Sinti*zze und Rom*nja, Menschen mit Behinderungen, Angehörige sexueller und geschlechtlicher Minderheiten, gesellschaftliche Außenseiter*innen und politische Gegner*innen der Nationalsozialist*innen wurden systematisch entrechtet, verfolgt und ermordet.
Auch die Bevölkerung Osteuropas und der Sowjetunion wurde Opfer der rassistischen NS-Ideologie. Für diese Menschheitsverbrechen trägt Deutschland die Verantwortung. Die Erinnerung an sie wachzuhalten ist bleibende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft. Wir schulden dies den Ermordeten, den Überlebenden und ihren Nachfahren.
In diesem Jahr gedenken wir besonders der verfolgten Lesben, Schwulen und bisexuellen Menschen sowie der verfolgten non-binären, queeren, intergeschlechtlichen und trans Menschen. Damit wird das ihnen angetane Unrecht endlich im staatlichen Gedenken ausdrücklich anerkannt.
Für viele Überlebende endete die Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität aber nicht mit dem Ende der NS-Herrschaft 1945, weil diskriminierendes Recht und gesellschaftliche Diskriminierung fortbestanden und noch heute fortbestehen.
Deshalb gehört es zum gemeinsamen Erinnern an alle Opfer des Nationalsozialismus alle Formen von rechtlicher und tatsächlicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität wie Abwertung, Ausgrenzung, Benachteiligung und Gewalt zu ächten und zu beseitigen. Das ist eine aus den Menschenrechten erwachsende Pflicht aller Staatsorgane und aller Politiker*innen und es ist moralische Verpflichtung aller Menschen hierzulande.
Die Opfer des Nationalsozialismus mahnen uns: Alle Menschen haben die gleiche Würde und die gleichen Rechte. Sie zu bewahren und zu verteidigen ist menschenrechtlich geboten und sichert das Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats.“
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