Die neue Berliner Koalition muss eine engagierte Inklusionspolitik betreiben
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Pressemitteilung
Anlässlich der angekündigten Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die verhandelnden Parteien auf, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bei allen politischen Aufgaben zu berücksichtigen. Im Regierungsprogramm sollten konkrete Maßnahmen aufgenommen werden, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Berlin umzusetzen.
„Um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, erwarten wir von der künftigen Berliner Landesregierung eine breite, menschenrechtlich ausgerichtete behindertenpolitische Agenda“, betont Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen durch gezielte Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen umgesetzt werden“, so Hübner weiter. Dazu gehörten unter anderem der Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen für ein inklusives Bildungssystem und die Schaffung barrierefreien Wohnraums.
„Die von der Vorgängerregierung angestoßenen Entwicklungen etwa im Hinblick auf ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung behinderter Menschen oder die Umsetzung des reformierten Landesgleichberechtigungsgesetzes müssen entschlossen fortgesetzt werden“, so Hübner. Auch der Senatsbeschluss vom 5. April 2022, welcher Maßnahmen in Bezug auf die Identifizierung, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen vorsieht, sollte von der künftigen Landesregierung konsequent weiter umgesetzt werden.
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