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70 Jahre Grundgesetz – Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen

© DIMR/A. Illing

· Pressemitteilung

Berlin. Das Grundgesetz wird am 23. Mai 2019 70 Jahre alt. Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Ein wesentlicher Grund für die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes ist die zentrale Stellung, die die Grund- und Menschenrechte dort einnehmen. Wer das Erfolgsmodell Grundgesetz fortsetzen will, muss daher die Achtung der Grund- und Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen.

Menschenrechte als Maßstab und Grenze staatlichen Handelns sind in Deutschland in politischen Debatten stets präsent. Das ist jedoch nicht genug. Menschenrechte müssen bereits bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen und bei ihrer Verabschiedung ernst genommen werden. Wenn Gesetzesvorschläge menschenrechtliche Grenzen offensichtlich überschreiten und nachträglich zurückgerudert wird, so ist das nicht hinnehmbar. Denn hierdurch werden die Menschenrechte schleichend untergraben.

Eine Verfassung muss gelebt werden. Ihr Erfolg bemisst sich nicht an feierlichen Bekenntnissen, sondern im politischen Alltag. Wenn Menschen ausgegrenzt und ihnen die gleichen Menschenrechte abgesprochen werden, müssen Politiker, Kunst- und Medienschaffende, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft klar dagegen Stellung beziehen. Das ist Ausdruck einer Kultur der Menschenrechte, ohne die die grundgesetzliche Ordnung nicht funktionieren kann.

Zu Recht hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt betont, dass Politiker eine besondere Verantwortung dafür tragen, keinen Hass zu schüren und ihm aktiv entgegenzutreten. Es braucht Prinzipientreue gegen die populistische Versuchung, Menschen zu Sündenböcken zu machen und Feindbilder zu erfinden.“

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