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Geplante EU-Regulierung zu Plattformarbeit – Wie positioniert sich Deutschland?

Die Anmeldefrist zu dieser Veranstaltung ist abgelaufen.

Die EU plant eine stärkere Regulierung der Plattformarbeit, entsprechende Vorschläge der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments und seit dem 12.6.2023 auch des Rats liegen vor. Damit beginnt nun der Trilog, die entscheidende Phase im Verhandlungsprozess. Doch welche Regulierungsbedarfe bestehen aus deutscher Sicht und wie kann der Prozess erfolgreich vorangetrieben werden?

Zu Veranstaltungsbeginn wird das BMAS Einblicke in den aktuellen Prozesstand geben. Anschließend werden Vertreter*innen von Arbeitnehmerseite sowie der Wirtschaft, Wissenschaft und der Politik das Für und Wider der geplanten Regulierung diskutieren.

Folgende Fragen beschäftigen uns: Welchen Regulierungsbedarf der Plattformarbeit gibt es in Deutschland und in der EU? Wie werden die vorliegenden Positionen der KOM, des EP und des Rats eingeschätzt? Wie sollte die Bundesregierung sich in die weiteren Verhandlungen einbringen? Welche weiteren Maßnahmen über eine EU-Regulierung hinaus wären notwendig, um für Mitarbeitende auf Plattformen angemessene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten (im Sinne eines „smart mix“)?

Programm

15:00 Uhr
Begrüßung
15:10 Uhr
Sachstand und aktuelle Entwicklungen

Denkfabrik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

15:25 Uhr
Podiumsdiskussion

Katrin Langensiepen, Mitglied des Europäischen Parlaments im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Prof. Dr. Johanna Wenckebach, Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender, Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.

Roman Kormann, Referent für Digitale Arbeit, Deutscher Gewerkschaftsbund

Moderation: Melanie Wündsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte

16:30 Uhr
Q&A
16:55 Uhr
Schluss und Ausblick

Ansprechpartner*in

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