Im Rahmen einer abendlichen Vortragsreihe werden Wissenchaftler_innen des Deutschen Instituts für Menschenrechte ihre Arbeitsschwerpunkte vorstellen und aktuelle Fragestellungen zu diesen diskutieren. Die Vortragsreihe wird von der Abteilung Menschenrechtsbildung moderiert.
Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für das Betreuungsrecht
(Dr. Sabine Bernot)
Die UN-Behindertenrechtskonvention steht für einen Paradigmenwechsel von ersetzenden Entscheidungen und Fremdbestimmung hin zu einem System unterstützter Entscheidungsfindung und Selbstbestimmung. In dem Vortrag wird es um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention für das deutsche Recht, insbesondere die betreuungsrechtlichen Regelungen, im Hinblick auf das „Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht“ (Artikel 12 UN-BRK) gehen.
Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an dem Vortag melden Sie sich bitte unter Angabe ihres Namens, ihrer E-Mailadresse und gegebenenfalls ihres beruflichen und / oder ehrenamtlichen Hintergrundes per E-Mail an menschenrechtsbildung(at)institut-fuer-menschenrechte.de an. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns den Link zur Veranstaltung.
Bitte teilen Sie uns bis 10 Tage vor der von Ihnen geplanten Teilnahme mit, wenn Sie besondere Unterstützungsbedarfe haben. Angemessene, mit der Veranstaltung verbundene Vorkehrungen versuchen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten für Sie zu treffen.
Für die Teilnahme an der Akademie entstehen keine Kosten. Als technische Voraussetzungen empfehlen wir eine stabile Internetverbindung sowie die Nutzung einer Kamera und eines Mikrofons. Die Veranstaltung wird per Zoom stattfinden.
Bei Rückfragen zur Veranstaltung können Sie sich an Jana Kind wenden.