Das Institut hat sich schriftlich an der Anhörung durch den Kabinettsausschuss der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beteiligt. Entsprechend der Einladung hat das Institut eine menschenrechtliche Einordnung der Themenfelder und des Forschungsstandes vorgenommen und zu zwei von vier Handlungsfeldern, die der Kabinettsausschuss identifiziert hat, Stellung genommen. Die Stellungnahme bezieht sich auf Handlungsfeld 1 (Stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen schaffen sowie verbesserte staatliche Strukturen im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern sowie Verbesserung der empirischen Grundlagen) und auf Handlungsfeld 3 (Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer Diskriminierung und sozialem Umfeld; Wirksamer Opferschutz und Verbesserung von nachhaltigen Strukturen der Rassismusbekämpfung)