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Stellungnahme

Zur Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe „Menschenhandel“

am 30. November 2011

Das Deutsche Institut für Menschenrechte war zu der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages zum Thema Menschenhandel am 30. November 2011 eingeladen. Im Vordergrund der vorliegenden Stellungnahme steht die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen. Dabei werden zum Beispiel Umsetzungsbedarfe aus der Europaratskonvention gegen Menschenhandel hervorgehoben, wie die Einführung eines Aufenthaltsrechts für Betroffene von Kinderhandel unabhängig von deren Kooperationsbereitschaft im Strafverfahren.

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Themen: Kinderrechte, Menschenhandel
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 150 KB)
Seiten: 15
Erschienen: 11/2011

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