Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen deutsche Staatsangehörige, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich im Ausland an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligen. Folge der Neuregelung wird es sein, dass diesen Personen, wenn sie sich noch im Ausland befinden, die Einreise nach Deutschland verweigert wird. Damit können sie in Deutschland nicht vor Gericht gestellt werden. Ob eine Ahndung der Taten durch internationale oder ausländische Gerichtshöfe erfolgt, ist äußerst zweifelhaft. Neben grund- und menschenrechtlichen Fragen an den Gesetzentwurf stellt sich aus menschenrechtspolitischer Sicht die Frage, ob die geplante Regelung dem Ziel Deutschlands zuwiderläuft, bei schweren Menschenrechtsverbrechen Straflosigkeit zu vermeiden.