Seit Juni 2009 führt das Deutsche Institut für Menschenrechte in Kooperation mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ das Projekt „Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken“ durch. Der Schwerpunkt des Projekts liegt in der Stärkung der Rechte Betroffener, insbesondere deren Rechte auf Lohn und Entschädigung. Mit der Stellungnahme für das öffentliche Fachgespräch „Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels“ des Bundestagsausschusses für Familie, Frauen, Senioren und Jugend am 19. März 2012 konzentriert sich das Institut auf die grundgesetzlich und völkerrechtlich verbürgten Menschenrechte und nimmt damit seine Brückenfunktion zwischen dem internationalen und nationalen Menschenrechtsschutz wahr. Der rechtlich begründete Umsetzungsbedarf zur Verbesserung der Situation der Betroffenen von Menschenhandel in Deutschland wird empirisch gestützt durch die Forschungsergebnisse und praktischen Erfahrungen des Projekts.