Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Initiative des Entschließungsantrags, indem sie das Ziel verfolgt, bestehende Strukturen und Routinen in den Sicherheitsbehörden einem kritischen Blick zu unterziehen, um Diskriminierungen durch die Sicherheitsbehörden zu verhindern.
Die Initiative sollte überdies das Anliegen umfassen, konkrete Maßnahmen im Bereich der Polizei und Justiz zu ergreifen, um sicherzustellen, dass rassistische Straftaten erkannt und wirksam verfolgt werden. In diesem Zusammenhang ist der Frage nachzugehen, ob die erste Empfehlung des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags in Niedersachsen sowohl im Bereich der Polizei wie auch der Staatsanwaltschaft praktisch umgesetzt wird.