Das Institut begrüßt die Anhörung anlässlich des Antrags „Vielfalt leben - Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen“ (BTDrucksache19/10224) der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Sie bietet die Möglichkeit, über die Umsetzung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland, über prioritäre Handlungsfelder und Umsetzungsstrategien zu diskutieren.
Da der Antrag als Strategie zur Stärkung der Rechte von LSBTI einen NationalenAktionsplan vorschlägt, beginnt die Stellungnahme mit einigen Erläuterungen zum Instrument Nationale Menschenrechtsaktionspläne. Im Anschluss nimmt sie Stellung zu Handlungsansätzen zur Stärkung der Menschenrechte von LSBTI in Deutschland.