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Stellungnahme

Zu den geplanten Änderungen in § 25 Abs. 4a, § 29 Aufenthaltsgesetz

Aufenthaltserlaubnis und Familiennachzug für Opfer von Menschenhandel

Das Institut hat zu der im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Neubestimmung des Bleiberechts enthaltenen Änderung des Aufenthaltsrechts für Betroffene von Menschenhandel Stellung genommen. Die Stellungnahme konstatiert über den Entwurf des BMI hinausgehenden Änderungsbedarf. Den Betroffenen von Menschenhandel sollte in Anerkennung der von ihnen erlittenen Menschenrechtsverletzung eine rechtzeitige und rechtssichere aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet werden. Insbesondere benötigen sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland auch aus humanitären und persönlichen Gründen sowie aus Gründen des Kindeswohls - unabhängig von ihrer Aussage im Strafverfahren.

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Themen: Asyl und Migration, Menschenhandel
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 130 KB)
Seiten: 8
Erschienen: 05/2014

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