Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen will. Der Entwurf hat sich umfangreich mit Problemlagen der Rechtslage auseinandergesetzt und bietet ein Konzept für die Weiterentwicklung des bestehenden Ansatzes zum Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts im Sexualstrafrecht an.