Im April 2015 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals in einem internationalen Verfahren, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Das Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das Prüfungsverfahren aktiv mitzugestalten.
(2. Auflage)