Am 22. März 2023 führt der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen einen Dialog mit Deutschland zur Umsetzung der vom Ausschuss 2014 ausgesprochenen Empfehlungen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu eine Stellungnahme beim Ausschuss eingereicht. Es kritisiert u.a., dass die Menschenrechtsverletzung des gewaltsamen Verschwindenlassens in Deutschland keinen eigenständigen Straftatbestand bildet.