Die Monitoring-Stelle begrüßt den Gesetzentwurf des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften, der zum Ziel hat, das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Unterstützungsbedarf in rechtlichen Angelegenheiten zu stärken. In der Stellungnahme benennt sie besonders relevante Aspekte, die im Entwurf berücksichtigt werden sollten, insbesondere zur unterstützten Entscheidungsfindung, zum Ausbau anderer Hilfen und zur Bewusstseinsbildung.