Die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellem, Trans* und Inter* sind inzwischen in der entwicklungspolitischen Diskussion angekommen. So sind sie selbstverständlicher Bestandteil der Menschenrechtsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Doch inwieweit hinterlegen das BMZ und andere Geber_innen ihre Zielsetzungen auch mit konkreten finanziellen Förderungen? Die von der Dreilinden gGmbH und dem Deutschen Institut für Menschenrechte gemeinsam herausgegebene Studie untersucht zum dritten Mal und für das Jahr 2013, in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Zielsetzung deutsche staatliche und nichtstaatliche Organisationen und Institutionen die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* weltweit gefördert haben.