Die Defizite von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten bei der Aufdeckung, Ermittlung und Ahndung von rassistisch motivierten Gewalttaten sind weitreichend. Um sie zu beheben, sind Reformen dringend notwendig: von der Änderung des § 46 Abs. 2 StGB, über die Verankerung einer Ermittlungs- und Dokumentationspflicht bis hin zu gezielten Fortbildungen für Staatsanwalt- und Richterschaft. Auch der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat entsprechende Maßnahmen in der Justiz angemahnt.