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Policy Paper

Menschenrechtsbasierte Datenerhebung – Schlüssel für gute Behindertenpolitik

Anforderungen aus Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention

Eine verbesserte, erweiterte und qualitativ hochwertige Datenlage ist entscheidend, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zukünftig wirksam umzusetzen. Deshalb enthält die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Artikel 31 konkrete und verbindliche Anforderungen an „Informationen, einschließlich statistische Angaben und Forschungsdaten“. Insbesondere ist spezifisches Wissen darüber erforderlich, in welcher Wechselwirkung die Lebenslagen behinderter Menschen mit den staatlichen Maßnahmen wie Gesetzen, Programmen und Entscheidungen stehen. Welche Vorgaben macht die Konvention zu einer fundierten Informationsbasis? Welche Ziele gibt sie für die Informationsgewinnung und deren Verwendung vor? Wie ist die Informationsgewinnung zu gestalten? Welche Grenzen sind bei der Datenerhebung und beim Datengebrauch zu beachten? Was muss Deutschland für die Umsetzung des Artikels 31 UN-BRK tun?

Das Papier erklärt die staatlichen Verpflichtungen aus der UN-BRK, eine gute Informationsgrundlage zu schaffen, skizziert die bestehende Basis in Deutschland und befasst sich mit der Entwicklung und Anwendung menschenrechtsbasierter Indikatoren sowie der Frage nach den Grenzen von Datenerfassung.

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Nicht barrierefrei

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 170 KB)
ISBN: 978-3-942315-52-4 (PDF)
ISSN: 11614-2195 (PDF)
Seiten: 20
Erschienen: 11/2012

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