Am 11. November 2013 fand in der HUMBOLDT-VIADRINA School of Governance eine gemeinsame Veranstaltung des OECD Centre Berlin und des Deutschen Instituts für Menschenrechte statt: „Soziale und menschenrechtliche Standards in der Außenwirtschaftsförderung“. Die Dokumentation dieser Veranstaltung umfasst einen Nachbericht, in dem zunächst das aktuelle deutsche System der Außenwirtschaftsförderung erörtert und anschließend der Frage nachgegangen wird, warum eine menschenrechtliche Risikoanalyse in den 2012 überarbeiteten OECD„Common Approaches“ verankert werden sollte. Zu Wort kommen das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die deutsche Exportkreditagentur Hermes, das Institut für Entwicklung und Frieden sowie die Zivilgesellschaft.
Im Anhang der Dokumentation finden sich Empfehlungen von drei europäischen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen zu einer weiteren Revision der Common Approaches.