Bei der öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Bundestages zum Thema „Menschenhandel und Zwangsprostitution in Europa“ am 21. Mai 2014 nahm Petra Follmar-Otto als Sachverständige teil. Sie erläuterte den menschenrechtlichen Rahmen der Bekämpfung von Menschenhandel. Als vordringliche Handlungsnotwendigkeiten für Deutschland hob sie hervor, das Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel müsse reformiert, der Zugang zu Entschädigung für alle Betroffenen sichergestellt und eine unabhängige nationale Berichterstatterstelle für alle Formen des Menschenhandels müsse eingerichtet werden.