Position Nr. 11. Menschen mit Lese- und Sehbehinderungen können bisher nur auf die wenigsten Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft zugreifen. Das zu ändern, ist Ziel des Marrakesch-Vertrags von 2013. Die anstehende Umsetzung dieses völkerrechtlichen Vertrags in deutsches Recht bietet die Chance, die Herstellung und den Austausch von Werken in barrierefreien Formaten im Sinne von Menschen mit Behinderungen zu regeln. Dabei sollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht wie bisher anderen Interessen, insbesondere denen der Verlage, untergeordnet werden.