Der UN-Kinderrechtsausschuss beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 20 die Rechte von Jugendlichen. Diese Empfehlungen des UN-Ausschusses an die Vertragsstaaten bieten eine Orientierungshilfe für Fachkräfte der Entwicklungszusammen-arbeit. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung Nr. 20 zusammen und stellt dar, wie Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung der Rechte von Jugendlichen beitragen kann.