2005 hat sich das Institut weiterhin für eine deutsche Zeichnung und Ratifikation des präventionsorientierten Zusatzprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe eingesetzt. Mit einer Konferenz und in zahlreichen Gesprächen trug es zur Willensbildung in Bund und Ländern bei. Auch die Diskussionen um ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz hat das Institut seit Vorstellung des Gesetzentwurfs im Dezember 2004 begleitet. Angesichts der hitzigen und zum Teil polemischen öffentlichen Auseinandersetzung hat es auf die alltägliche Realität von Diskriminierung in Deutschland und die menschenrechtlichen Verpflichtungen auch zum Diskriminierungsschutz zwischen Privaten hingewiesen.
The “Promising Practices” series presents development cooperation programs that have implemented elements of a human rights-based approach.
The German Federal Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) has been commissioning GIZ Rwanda to support…
Bewaffnete Konflikte sind eine Hauptursache für Hunger und Mangelernährung und tragen zu Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung bei. Dabei sind Staaten verpflichtet, auch in kriegerischen Auseinandersetzungen den Zugang zu Nahrung zu gewährleisten und die…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
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