Die Studie untersucht die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die bei den vorverlagerten Migrationskontrollen der EU-Staaten jenseits der Staatsgrenzen bestehen. Aus Sicht des Instituts verbieten die Menschenrechte die aktuelle Praxis des Abfangens und Zurückweisens der Schiffe auf die Hohe See sowie des Ablenkens und des Zurückbegleitens der Schiffe in ihre Ausgangshäfen außerhalb der EU. Allein die Pflicht zur Seenotrettung zu erfüllen, reiche nicht. Die geretteten Menschen müssten in jedem Fall Zugang zu einem Verfahren in einem EU-Staat erhalten. Die Studie erörtert darüber hinaus, bei wem die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen liegt, die bei gemeinsamen Grenzschutzoperationen mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie afrikanischer Staaten unter Koordination der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX begangen werden.