Mit der vorliegenden Stellungnahme konzentriert sich das Institut auf einige wesentliche Aspekte, die für die Anhörung aus menschenrechtlicher Perspektive von Relevanz sind. Grundlage der Stellungnahme ist der Gesetzentwurf; des Bundesrates, in der Fassung, die er nach dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Bundestag hat.
Die Ausführungen machen insbesondere deutlich, dass in dem geplanten Gesetz zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen Gesetzesänderungen vorgesehen sind, die aus menschenrechtlicher Perspektive kritisch zu betrachten sind. Überdies wird aufgezeigt, dass auf der Ebene des Bundes und der Länder Konzepte und vorausschauende Planung nötig sind, um eine menschenrechtskonforme Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland sicherzustellen. Erforderlich sind ebenso verbindliche Mindeststandards für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, um menschenrechtskonforme Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Deutschland zu gewährleisten.