Menschenhandel ist ein komplexes Phänomen, das nur mit einem umfassenden, menschenrechtsbasierten Ansatz bekämpft werden kann. Die staatlichen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in unterschiedlichen Bereichen – etwa die Identifizierung von Betroffenen, Strafverfolgung der Täter, Sensibilisierung von Behörden, Beratung von Opfern und die Gewährleistung ihrer Rechte - müssen daher koordiniert werden. Die Entwicklungen von Menschenhandel und Ausbeutungsformen müssen fortlaufend beobachtet und die Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen überprüft werden.
In der vorliegenden Expertise hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vorschläge für den Aufbau entsprechender Stellen in Deutschland entwickelt.