Derzeit läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung verschiedener aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union. Durch den Gesetzentwurf soll unter anderem die Richtlinie über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber_innen, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, die so genannte Sanktionsrichtlinie, in deutsches Recht umgesetzt werden. Zugleich betreibt Deutschland die überfällige Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2005.