Die Europäische Union will verhindern, dass europäische Unternehmen bewaffnete Konflikte mitfinanzieren, indem sie illegal erworbene und vertriebene Rohstoffe importieren. Das Europäische Parlament und der Rat haben bereits am 17. Mai 2017 eine Verordnung dazu veröffentlicht. Eine Verordnung der EU muss nicht erst in nationales Gesetz überführt werden, sondern gilt unmittelbar. Allerdings muss es ein Durchführungsgesetz geben, durch welches die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Verordnung national auch wirkt. Hierzu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Anfang Juni 2019 einen Referentenentwurf vorgelegt. Aus menschenrechtlicher Perspektive kann die Verordnung national allerdings nur dann wirkungsvoll sein, wenn das Durchführungsgesetz einen Sanktionsmechanismus vorsieht und minimalen Transparenzansprüchen genügt. Beides kommt im aktuellen Entwurf zu kurz beziehungsweise gar nicht vor.