Der vorliegende Referentenentwurf hat sich zum Ziel gesetzt, das Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren und Bedürfnisse von Menschen mit Einwanderungsgeschichte angemessen zu berücksichtigen. Der Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit soll vereinfacht und beschleunigt werden, um den auf Dauer in Deutschland lebenden Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Das Institut begrüßt die Erleichterungen für eine Einbürgerung, die der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, wie die Reduzierung der Voraufenthaltszeiten und die generelle Zulässigkeit von Mehrstaatigkeit. Dem gegenüber steht allerdings eine Verschärfung in Bezug auf die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung, die den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für bestimmte Gruppen erheblich erschweren wird oder sogar unmöglich werden lässt.