Angehende Jurist_innen übernehmen bereits im Referendariat verantwortungsvolle Tätigkeiten, bei denen sie Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen begegnen. Ein Bewusstsein für die Vielfalt der Gesellschaft und die damit verbundenen Herausforderungen ist daher auch für Rechtsreferendar_innen von großer Bedeutung. Die Handreichung führt aus, inwiefern Diversity-Kompetenz dazu beiträgt, Zugangsbarrieren zum Recht abzubauen; gleichzeitig werden Denkanstöße geliefert, wie der Diversity-Ansatz in das Referendariat einfließen und mitgedacht werden kann.
Die Handreichung gehört zu einer fortlaufenden Reihe zu den Themen Diversity und menschenrechtsbasierter Diskriminierungsschutz für Rechtsanwält_innen, die im Rahmen des Projekts „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ erscheint.