Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Wert der Wanderarbeitnehmerkonvention in der Präzisierung der allgemeinen Menschenrechte für die Situation von Migrantinnen und Migranten unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, in der Betonung von Informations- und Kooperationspflichten der Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten, sowie in der Etablierung eines spezifischen Überwachungsverfahren für die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten liegt. Die Untersuchung macht deutlich, dass die Situation von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Staatenberichten nur unzureichend berücksichtigt wird. Zudem bestehen in der Praxis Lücken in der Gewährleistung der bereits jetzt durch die allgemeinen Menschenrechtsverträge garantierten Menschenrechte für Migrantinnen und Migranten. Die Studie enthält Empfehlungen für den Umgang mit der Konvention sowie für die Schließung bestehender Lücken im Menschenrechtsschutz.