Deutschen mit „Doppelpass“ droht 2013 erstmals der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das betrifft jene Deutschen, die nach dem 31.12.1999 in Deutschland geboren sind, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Sie müssen bis zu ihrem 23. Lebensjahr für die deutsche Staatsangehörigkeit optieren, um diese zu behalten. Ausnahmen gelten nur für Deutsche, die zugleich Staatsangehörige eines EU-Mitglieds oder der Schweiz sind. Die Studie zeigt auf, dass die Optionspflicht aus menschenrechtlicher Sicht in mehreren Aspekten problematisch ist.