Im November 2011 hat die Bundesregierung die „Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen“ (sogenannte Sanktionsrichtlinie) mit dem „Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex“ umgesetzt. Das Institut ist der Auffassung, dass die Umsetzung gegen Unionsrecht verstößt und hat daher bei der EU-Kommission eine Überprüfung der Umsetzung angeregt.