Derzeit beginnt das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel. Der Gesetzesentwurf sieht eine grundlegende Änderung und Erweiterung der Straftatbestände gegen Menschenhandel vor. Was fehlt, ist die Einrichtung einer sogenannten Berichterstatterstelle gegen Menschenhandel, die in Artikel 19 der EU-Richtlinie vorgeschrieben. Sie bietet die Chance, faktenbasierte und effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Strafverfolgung und der Stärkung von Opferschutz und Opferrechten zu entwickeln.